Verwaltungsgerichtshof 1407/80

1407/80Verwaltungsgerichtshof16.06.1981

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Beglaubigung der Kanzlei Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Unterschrift des Genehmigenden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1407/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980001407.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, insoweit mit ihm bestimmte höchstzulässige Preise für die Zeit vom 1. Jänner 1980 bis 22. Mai 1980 festgesetzt wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im übrigen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.730,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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