Verwaltungsgerichtshof 1361/80

1361/80Verwaltungsgerichtshof10.11.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1361/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1980001361.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.