Verwaltungsgerichtshof 1300/80

1300/80Verwaltungsgerichtshof12.11.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1300/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1980001300.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 450, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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