Verwaltungsgerichtshof 1278/80

1278/80Verwaltungsgerichtshof11.11.1980

Regest

Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Verfahrensmängel Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1278/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 6.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird hinsichtlich des Aufwandes für den Beschwerdeergänzungsschriftsatz vom 13. August 1980 (OZ 7) zurückgewiesen, im übrigen jedoch abgewiesen.

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