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1278/80•Verwaltungsgerichtshof 1278/80
1278/80Verwaltungsgerichtshof11.11.1980
Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverhalt Verfahrensmängel Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden Parteiengehör Sachverständigengutachten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 6.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird hinsichtlich des Aufwandes für den Beschwerdeergänzungsschriftsatz vom 13. August 1980 (OZ 7) zurückgewiesen, im übrigen jedoch abgewiesen.
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