Verwaltungsgerichtshof 1273/80

1273/80Verwaltungsgerichtshof08.04.1981

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1273/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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