Verwaltungsgerichtshof 1259/80

1259/80Verwaltungsgerichtshof16.01.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1259/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980001259.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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