Verwaltungsgerichtshof 1257/80

1257/80Verwaltungsgerichtshof25.06.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1257/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980001257.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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