Verwaltungsgerichtshof 1250/80

1250/80Verwaltungsgerichtshof17.02.1981

Regest

Rechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1250/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1981

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Höhe des vorgeschriebenen Benützungsbeitrages richtet, zurückgewiesen, im übrigen abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 5.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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