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1243/80•Verwaltungsgerichtshof 1243/80
1243/80Verwaltungsgerichtshof08.04.1986
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Baubewilligung BauRallg6 Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Berufungsverfahren BauRallg11/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,--, dem Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- sowie der Drittbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.580,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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