Verwaltungsgerichtshof 1235/80

1235/80Verwaltungsgerichtshof11.06.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1235/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1981

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.133,33 (insgesamt S 6.400,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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