Verwaltungsgerichtshof 1203/80

1203/80Verwaltungsgerichtshof16.09.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1203/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1980001203.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Stadt Linz Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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