Verwaltungsgerichtshof 1158/80

1158/80Verwaltungsgerichtshof25.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1158/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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