Verwaltungsgerichtshof 1153/80

1153/80Verwaltungsgerichtshof26.04.1984

Regest

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Auflagen BauRallg7 Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1153/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1984
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1984:1980001153.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.310,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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