Verwaltungsgerichtshof 1131/80

1131/80Verwaltungsgerichtshof25.11.1980

Regest

Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes Rechtzeitigkeit Diverses Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1131/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Ing. FR Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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