Verwaltungsgerichtshof 1129/80

1129/80Verwaltungsgerichtshof08.05.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1129/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.730,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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