Verwaltungsgerichtshof 1114/80

1114/80Verwaltungsgerichtshof26.11.1980

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren telegraphische Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1114/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.

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