Verwaltungsgerichtshof 1089/80

1089/80Verwaltungsgerichtshof11.11.1980

Regest

Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Kollegialorgan Sachverhalt Verfahrensmängel Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1089/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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