Verwaltungsgerichtshof 1065/80

1065/80Verwaltungsgerichtshof14.12.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1065/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.150,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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