Verwaltungsgerichtshof 1055/80

1055/80Verwaltungsgerichtshof28.10.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1055/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im 1. Spruchabsatz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das weitere Aufwandersatzbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.