Verwaltungsgerichtshof 1041/80

1041/80Verwaltungsgerichtshof03.12.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1041/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 600,-- (zusammen S 2.400,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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