Verwaltungsgerichtshof 0981/80

0981/80Verwaltungsgerichtshof19.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0981/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980000981.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.