Verwaltungsgerichtshof 0973/80

0973/80Verwaltungsgerichtshof03.12.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0973/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1981

Spruch

Der Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 5. März 1980, Zl. 1.02-15.533/4-1977, wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde gegen den Bescheid der Gemeindevertretung der Marktgemeinde B vom 23. Jänner 1980, Zl. 184/3/79, wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.