Verwaltungsgerichtshof 0899/80

0899/80Verwaltungsgerichtshof19.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0899/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1980000899.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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