Verwaltungsgerichtshof 0859/80

0859/80Verwaltungsgerichtshof30.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0859/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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