Verwaltungsgerichtshof 0841/80

0841/80Verwaltungsgerichtshof13.01.1981

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0841/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.01.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.470,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 7.892,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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