Verwaltungsgerichtshof 0837/80

0837/80Verwaltungsgerichtshof24.02.1982

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0837/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1982

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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