Verwaltungsgerichtshof 0703/80

0703/80Verwaltungsgerichtshof18.05.1981

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0703/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980000703.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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