Verwaltungsgerichtshof 0687/80

0687/80Verwaltungsgerichtshof18.06.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0687/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Ärztekammer für Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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