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0671/80•Verwaltungsgerichtshof 0671/80
0671/80Verwaltungsgerichtshof02.07.1981
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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