Verwaltungsgerichtshof 0671/80

0671/80Verwaltungsgerichtshof02.07.1981

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0671/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1981

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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