Verwaltungsgerichtshof 0669/80

0669/80Verwaltungsgerichtshof01.04.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0669/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.04.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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