Verwaltungsgerichtshof 0651/80

0651/80Verwaltungsgerichtshof09.09.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0651/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit über die Berufung des Beschwerdeführers entschieden wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.172,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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