Verwaltungsgerichtshof 0640/80

0640/80Verwaltungsgerichtshof19.11.1981

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Auflagen BauRallg7 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0640/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Ch G Aufwendungen in der Höhe von S 8.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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