Verwaltungsgerichtshof 0569/80

0569/80Verwaltungsgerichtshof30.03.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0569/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.