Verwaltungsgerichtshof 0525/80

0525/80Verwaltungsgerichtshof31.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0525/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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