Verwaltungsgerichtshof 0513/80

0513/80Verwaltungsgerichtshof27.06.1980

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0513/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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