Verwaltungsgerichtshof 0401/80

0401/80Verwaltungsgerichtshof15.10.1981

Regest

Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0401/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1980000401.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.410,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen..

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