Verwaltungsgerichtshof 0317/80

0317/80Verwaltungsgerichtshof30.09.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0317/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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