Verwaltungsgerichtshof 0301/80

0301/80Verwaltungsgerichtshof04.04.1984

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0301/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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