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0241/80•Verwaltungsgerichtshof 0241/80
0241/80Verwaltungsgerichtshof10.10.1980
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
Den Berufungen der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide des Landeshauptmannes von Wien je vom 19. Juni 1978, Zl. MA 12- 46.783/AB/1 und Zl. MA 12-46.783/R/1, wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 66 Abs. 2 AVG 1950 behoben. Die Angelegenheiten werden zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung neuer Bescheide an die Behörde erster Instanz verwiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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