Verwaltungsgerichtshof 0201/80

0201/80Verwaltungsgerichtshof29.09.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0201/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.09.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1980000201.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerhaben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 1.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.