Verwaltungsgerichtshof 0130/80

0130/80Verwaltungsgerichtshof16.02.1982

Regest

Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Verhältnis zu anderen Normen Materien Verhältnis zu anderen Normen und Materien KOVG §52 Abs2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0130/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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