Verwaltungsgerichtshof 0128/80

0128/80Verwaltungsgerichtshof05.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0128/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1980000128.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf gehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.310, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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