Verwaltungsgerichtshof 0127/80

0127/80Verwaltungsgerichtshof03.12.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0127/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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