Verwaltungsgerichtshof 0063/80

0063/80Verwaltungsgerichtshof18.03.1980

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0063/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1980

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von je S 450,-- (zusammen S 900,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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