Verwaltungsgerichtshof 3397/79

3397/79Verwaltungsgerichtshof11.06.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3397/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 7.430,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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