Verwaltungsgerichtshof 3371/79

3371/79Verwaltungsgerichtshof06.05.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3371/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979003371.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.912,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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