Verwaltungsgerichtshof 3337/79

3337/79Verwaltungsgerichtshof04.07.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3337/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979003337.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Land) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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