Verwaltungsgerichtshof 3319/79

3319/79Verwaltungsgerichtshof15.05.1981

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Devolution

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3319/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1981

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichteiligen Lasten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.100,-- und der Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte Aufwendungen in der Höhe von S 11.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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