Verwaltungsgerichtshof 3303/79

3303/79Verwaltungsgerichtshof22.04.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3303/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1979003303.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Jeder der beiden Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei samtiger Exekution zu ersetzen.

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