Verwaltungsgerichtshof 3242/79

3242/79Verwaltungsgerichtshof15.10.1980

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3242/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1979003242.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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